Gottesdienste im Kirchenkreis Gütersloh frühestens ab dem 10. Mai

Sorgfältige Vorbereitungen und Schutz der Teilnehmenden haben oberste Priorität

Wenn ab 10. Mai wieder Gottesdienste in den Gemeinden des Ev. Kirchenkreises Gütersloh stattfinden können, werden die Gottesdienstbesucher*innen mindestens 1,5m Abstand in alle Richtungen einhalten müssen. Foto: fra

KIRCHENKREIS GÜTERSLOH – Am gestrigen Donnerstag, 23. April 2020, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass ab 1. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen wieder Gottesdienste stattfinden können. In einer gemeinsamen Erklärung äußern sich hierzu Superintendent Christian Bald (Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld), Dechant Norbert Nacke (katholisches Dekanat Bielefeld) sowie Superintendent Frank Schneider (Evangelischer Kirchenkreis Gütersloh, zu dem die evangelischen Gemeinden im Bielefelder Süden gehören):

„Wir begrüßen die Möglichkeit, im Zuge der vorsichtigen Lockerungen angesichts der Corona-Pandemie nun wieder gemeinschaftliche Gottesdienste in unseren Kirchen feiern zu können. Allerdings steht für uns als Kirchen nach wie vor der Schutz der Teilnehmenden an unseren Gottesdiensten an erster Stelle. Die ‚Möglichkeit‘ zur Feier von gemeinschaftlichen Gottesdiensten bedeutet für uns nicht, dies auch unmittelbar zu umzusetzen. Denn dazu bedarf es eines umfangreichen Schutzkonzeptes. Dies muss jede Gemeinde nach der jeweiligen örtlichen Gegebenheit umsetzen können und wollen. Darum haben wir unseren Gemeinden auch dringend empfohlen, frühestens ab dem 10. Mai zu Gottesdiensten in den Kirchen einzuladen.“

Zu den Auflagen des Schutzkonzeptes gehören natürlich die entsprechenden Hygienemaßnahmen am Eingang der Kirchen ebenso wie Desinfektion aller berührbaren Gegenstände, z.B. von Gesangbüchern. Dazu gehören die Abstandsregelungen vor und nach den Gottesdiensten sowie in den Kirchenräumen von mindestens 1,5m zu allen Seiten. Dies setzt voraus, dass bei jedem Gottesdienst neben den Personen, die die Gottesdienste inhaltlich gestalten, zusätzlich mindestens drei bis fünf Personen anwesend sind, die die entsprechenden Regelungen durchführen und kontrollieren. Dazu gehört möglicherweise dann auch, dass bei reduzierter Zahl von Sitzplätzen und entsprechend hohen Besuchszahlen Menschen nicht mehr an diesen Gottesdiensten teilnehmen können, weil die maximale Anzahl überschritten wurde.
Aus diesen und weiteren guten Gründen wird den Gemeinden empfohlen, sowohl den Beginn der Gottesdienste in den jeweiligen Kirchen sorgfältig zu planen wie die Frage, ob diese dann jeden Sonntag ggf. auch mehrfach durchgeführt werden sollen. Zudem sollten auch die erfolgreichen kreativen Formate von Gottesdienstformen der vergangenen Wochen im digitalen Bereich weiter fortgeführt werden. (fra)