Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Im 19. Jahrhundert entwickelten sich die protestantische und die katholische Gemeinde zu beachtlicher Stärke, was auch für die jüdische Gemeinde gilt. Die kirchlichen Verhältnisse in Gütersloh waren nach der Reformation und langen Grenzstreitigkeiten zwischen konfessionell unterschiedlich ausgerichteten Landesherrn zwar geregelt, aber kompliziert. Die beiden christlichen Konfessionen nutzten die ehemalige katholische St. Pankratius-Kirche seit 1655 gemeinsam und hatten im Vertrag über dieses Simultaneum auch Haus- und Grundbesitz aufgeteilt. Während in Kattenstroth, Avenwedde und Spexard überwiegend Katholiken wohnten, lebten im Dorf sowie den Bauerschaften Blankenhagen, Nordhorn, Pavenstädt und Sundern mehrheitlich Protestanten. Seit 1820 gehörten die Katholiken in den Gemeinden Gütersloh und Friedrichsdorf nicht mehr zum Bistum Osnabrück, sondern zum Erzbistum Paderborn. 1655 war durch den Hagener Rezess das Simultanverhältnis für die bestehende St. Pankratius-Kirche festgelegt worden. 
Auseinandersetzungen blieben trotz aller Regelungen bis ins 19. Jahrhundert nicht aus. So gab es 1724 einen tumultartigen Streit um den Ostertermin, weil dieses Fest zwischen dem in der evangelischen Herrschaft Rheda gebräuchlichen Kalender und dem im katholischen Fürstbistum Osnabrück genutzten um eine Woche verschoben war. Auch die Besetzung der evangelischen Pfarrstelle konnte bis 1780 durch das katholische Kollegiatstift in Wiedenbrück kontrolliert werden.
Ab 1780 beruhigte sich die Situation allmählich. Um 1820 wurde die Kirche beispielsweise von beiden Konfessionen gemeinsam umgestaltet. Im 19. Jahrhundert führte nur noch die gemeinsame Nutzung der Kirche gelegentlich zu Störungen der Gottesdienste mit nachfolgenden Querelen. Diese schliefen zeitweise ein, als zwischen 1861 und 1879 die evangelische Gemeinde ausschließlich ihre Neue Kirche (die heutige Martin-Luther-Kirche) nutzte. Von 1882 bis 1887 dauerten die Verhandlungen zur Auflösung des Simultaneums an Kirche und Kircheneigentum. Nur der gemeinsame Friedhof „Unter den Ulmen“ ist heute noch eine Folge des Simultaneums. Allerdings gibt es darüber einen eigenen Vertrag zwischen den beiden Kirchengemeinden.

Apostelkirche / Alte Kirche: Die alte „St.-Pankratius-Kirche“ hatte seit 1655 beiden Konfessionen für Gottesdienste gedient, doch 1861 ergab sich mit dem Bau der neuen evangelischen Kirche die Chance zur Nutzung fast ausschließlich durch die Katholiken. Nur noch zu Beerdigungen kamen 18 Jahre lang die Protestanten in ihre alte Kirche. Der Kirchenvorstand und die Gemeindevertretung der katholischen Kirchengemeinde beschlossen am 20.12.1882 den Bau einer neuen katholischen Kirche. Im Oktober 1890 wurde die evangelische Gemeinde alleinige Besitzerin und Nutzerin der alten Kirche, aus der mit Ausnahme des Beichtstuhls, des Altarsepulchrums und des Armenstocks für die Katholiken kein Mobiliar entfernt wurde.
1893 gestaltete die evangelische Kirchengemeinde die nun „Alte Kirche”, später Apostelkirche genannte ehemalige „St. Pankratius-Kirche” für die Erfordernisse des evangelischen Gottesdienstes um.

Martin Luther-Kirche / Neue Kirche: Die Neue Kirche entstand wegen des starken Anstiegs der Bevölkerung und der großen Beteiligung der Gemeinde an den Gottesdiensten um die Mitte des 19. Jahrhunderts und um weitere Reibereien um die simultan genutzte „St. Pankratius-Kirche“ zu vermeiden.
Der Architekt Christian Heyden aus Barmen plante die erste evangelische Kirche in Anlehnung an den gotischen Stil. Das zwischen 1857 und 1861 errichtete Gebäude wurde zu einem der bemerkenswertesten Bauten der Neugotik in Westfalen. Der erste Gottesdienst wurde 1861 in der „Neuen Kirche“ gefeiert. Um 1911 erhielt das Gebäude den Namen Auferstehungskirche. Im Herbst 1933 wurde die Kirche nach dem Reformator Martin Luther benannt, dessen 450. Geburtstag in jenem Jahr gefeiert wurde. (Quelle: Stadtarchiv Gütersloh)

Heute ist die Kirchengemeinde Gütersloh eine der größten Gemeinden innerhalb der westfälischen Kirche mit über 200 haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden. Die Gemeinde unterhält sechs Tageseinrichtungen für Kinder, die zur Trägergemeinschaft TfK im Ev. Kirchenkreis Gütersloh gehören. Nähere Informationen zu den Kitas finden Sie hier.

Die Jugendarbeit ist vertraglich mit dem CVJM Gütersloh geregelt.

Die drei Friedhöfe werden von zehn Fachkräften betreut. Außerdem arbeiten im Bereich der Grabpflege zugelassene Fachbetriebe.

Wichtig ist in Gütersloh die Kirchenmusik. Es gibt mehrere Vokal- und Bläserchöre. Besondere Ansprüche erfüllt der Bachchor Gütersloh; Singschule und Jugendkantorei bereiten auf die Mitwirkung darin vor.

 

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Sonntag: 10.30 Uhr

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Sonntag 10.30 Uhr
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Samstag vor dem

3. Sonntag im Monat

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Katharina-Luther-Haus

Sonntag 11.00 Uhr Gottesdienst

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Altenheim Dr. Murken

Mittwoch 17.15 Uhr Gottesdienst


Ev.-Stift.-Gymnasium
Sonntag 10.00 Uhr

alle 14 Tage (außer in den Ferien)

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Klinikum Gütersloh
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