Kirchenkreis Gütersloh. Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh hat folgenden Beschluss zur finanziellen Situation der Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) gefasst: „Die Ev. Kirchengemeinde Gütersloh gibt 2032 als Maximalsumme aus Haushaltsmitteln 100.000 Euro für Kitas aus.“ Das Presbyterium hat außerdem die Absicht beschlossen, sich von zwei Einrichtungen – Ev. Familienzentrum Comenius und Ev. Familienzentrum Feldstraße – zu trennen. Die Gemeindeleitung ist nun beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Trägergemeinschaft TfK des Ev. Kirchenkreises Gütersloh und der Stadt Gütersloh zu führen.
Seit 2022 blickt die Kirchengemeinde Gütersloh unter dem Motto „Mit leichtem Gepäck mutig sein“ in die Zukunft ihrer Arbeit und legt Schwerpunkte fest. In diesem Prozess waren nun Entscheidungen für eine Positionierung der Gemeinde zur zukünftigen Arbeit mit den Kitas zu fällen: Denn das Presbyterium kann aufgrund zurückgehender Kirchensteuermittel einige Arbeitsbereiche nicht wie bisher aufrechterhalten. „Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Pfarrerin Wiebke Heine, Vorsitzende des Presbyteriums der Gemeinde. „Eine Reduzierung der Kosten ist allerdings dringend notwendig.“
Da die Kitas durch das NRW-Kinder-Bildungsgesetz (KiBiz) nicht ausreichend refinanziert werden, können auch keine Rücklagen, z.B. für wichtige Gebäude-Sanierungen gebildet werden. Von den Sparmaßnahmen sind nun das Ev. Familienzentrum Comenius und das Ev. Familienzentrum Feldstraße betroffen. „Wir schließen die beiden Einrichtungen nicht sofort, sondern stufenweise bis zum Jahr 2029, so dass die meisten Kinder, die jetzt in eine der beiden Kitas gehen, diese bis zu ihrem Wechsel in die Schule besuchen können“, versichert Pfarrerin Wiebke Heine.
Außerdem werden keine Mitarbeitenden gekündigt werden. „Wir sind mit den Teams im Gespräch. Wir werden ihnen Arbeitsplätze in anderen Kitas der Trägergemeinschaft anbieten“, betont Pfarrer Michael Frentrup, Vorsitzender des Leitungsausschusses der Trägergemeinschaft des Kirchenkreises. Der Kirchenkreis sowie die Kirchengemeinde bedauern die Entwicklung. Es besteht keine Möglichkeit, die beiden Einrichtungen aus Mitteln des Kirchenkreises weiter zu führen
Zurzeit betreuen 33 Mitarbeitende 109 Kinder in den beiden Kitas. Der Jahresetat für die beiden Einrichtungen beträgt 1.753.064 Euro. Neben den Elternbeiträgen fließen aus dem Haushalt der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh 73.415 Euro, so dass rund 1300,00 Euro pro Kind investiert werden. Das kann, so Frentrup und Heine, durch Eigenmittel nicht aufgefangen werden: Die Kirchengemeinden finanzieren über einen im KiBiz festgelegten Trägeranteil die Betriebskosten der Kitas mit. Ein Antrag an die Stadt Gütersloh auf vollständige Übernahme des Trägeranteils (bisher nur 50%) wurde im Jahr 2023 abgelehnt. Sinkende Einnahmen aus Kirchensteuern wirken sich über die Haushalte der Kirchengemeinden auch auf die Finanzierung der Kitas insgesamt aus.
Kirchengemeinde und Trägergemeinschaft sind mit Mitarbeitenden, Eltern und der Stadt über diese neue Situation im engen Kontakt.
Im Jahr 2017 hat der Ev. Kirchenkreis Gütersloh die Trägergemeinschaft TfK gegründet. Die Trägergemeinschaft ist für sechs Kitas in der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh und für elf aus dem Bielefelder Süden zuständig. Die Geschäftsführung nimmt die Trägeraufgaben für diese 17 Tageseinrichtungen wahr: Die betriebswirtschaftliche und personelle Steuerung erfolgt so zentral und effektiv. Die Trägergemeinschaft ist selbständig in allen Angelegenheiten der Personalplanung und der Bewirtschaftung der Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des KiBiz. Grundlage der Arbeit innerhalb der Trägergemeinschaft bilden die Beschlüsse des Leitungsausschusses und des Kreissynodalvorstandes sowie der Gemeinschaftsversammlung (Vertretung der Gemeinden).
Die Trägergemeinschaft des Kirchenkreises bietet ein organisatorisches Dach. Die Finanzierung erfolgt über ihre Altträger, die Kirchengemeinden. Der Kirchenkreis kann keine eigenen Finanzmittel aufbringen, um das Defizit zu decken.
Alle Kindertageseinrichtungen sind weiterhin einer Kirchengemeinde zugeordnet und gestalten das Gemeindeleben vor Ort mit. Außerdem befinden sich die Gebäude im Besitz der Kirchengemeinden. (fra)