Neue Form des Religionsunterrichtes möglich

Informationsveranstaltung zum Modell des konfessionell-kooperativen Unterrichtes

Thilo Holzmüller (rechts) und Stefan Klug informierten in Steinhagen über den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Foto: fra

GÜTERSLOH/HALLE/STEINHAGEN – Zu einem Informationsnachmittag zum Thema „Konfessionell-kooperativ unterrichten – wieso, weshalb, warum“ hatten vor kurzem Pfarrer Thilo Holzmüller, Schulreferent der Evangelischen Kirchenkreise Gütersloh und Halle, und Dr. Stefan Klug vom Institut für Religionspädagogik und Medienarbeit (IRuM) im Erzbistum Paderborn eingeladen. Ziel der Veranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Steinhagen war es, Religionslehrerinnen und –lehrer aus der Region umfassend über den Hintergrund, die Intentionen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes (KoKoRU) zu informieren. Eingeführt werden kann diese neue Variante ab dem Schuljahr 2018/2019 an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Für Berufskollegs soll dies ab dem Schuljahr 2020/21 möglich sein. Zum Infonachmittag waren mehr als 70 Lehrerinnen und Lehrer beider Konfessionen aus den Kirchenkreisen Gütersloh und Halle gekommen.

Rechtlicher Hintergrund des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes ist eine Vereinbarung, die im Juli 2017 von den (Erz-)Bischöfen der Katholischen Bistümer – mit Ausnahme des Erzbistums Köln – und Präsides der Evangelischen Landeskirchen in NRW unterschrieben worden ist. Darin wird Schulen zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnet, „dass unter bestimmten […] Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum gemischt-konfessionelle Lerngruppen gebildet werden, die im Wechsel von einer Lehrkraft des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre unterrichtet werden.“ Andere, vielfältige Formen der konfessionellen Kooperation, z. B. gemeinsame Fachkonferenzen oder ökumenische Schulgottesdienste (als Wortgottesdienste), wurden von beiden Kirchen schon seit längerem empfohlen und werden an vielen Schulen auch praktiziert. Der Religionsunterricht selbst in konfessionsgemischten Lerngruppen jedoch war bisher davon ausgenommen.

Die beiden Referenten betonten, dass auch der konfessionell-kooperative Religionsunterricht konfessioneller Religionsunterricht nach Art. 7 GG ist. Es handele sich nicht um einen „ökumenischen“ oder „überkonfessionellen“, sondern um „konfessionellen“ Unterricht in einer besonderen Organisationsform. Der Unterricht ist auch offen für die Teilnahme konfessionsloser Schülerinnen und Schüler, sowie Kinder und Jugendliche anderer Religionen. Ein regelmäßiger, konfessionsbezogener Wechsel der Lehrkraft ist im Erlass vorgeschrieben, damit den Schülerinnen und Schülern beider Konfessionen weiterhin bei bestimmten konfessionsspezifischen Themen eine authentische Perspektive der jeweils eigenen Konfession eröffnet wird.

Das vorrangige Ziel des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Lehrkräften durch Dialog und kooperative Lernformen ein tieferes Verständnis beider Konfessionen zu ermöglichen. Insofern möchte diese Gestalt des Religionsunterrichtes auch ein (weiterer) Beitrag zur ökumenischen Verständigung im Raum der Schule sein.

Thilo Holzmüller erläuterte, dass die demografische Entwicklung der Schülerzahlen die Kirchen mit Blick auf den Religionsunterricht zum Handeln herausgefordert hat. Während die Zahl der muslimischen und – vor allem – konfessionslosen Schülerinnen und Schüler in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen hat, ist die Anzahl der evangelischen und katholischen Jugendlichen an Schulen rückläufig. „An vielen Schulen ist es deshalb schwer geworden, überhaupt noch konfessionell getrennte Lerngruppen zu bilden“, so Holzmüller. Auch sind immer mehr Schulen aus verschiedensten Gründen eigenmächtig dazu übergegangen, in einer Art rechtlicher „Grauzone“ den Religionsunterricht konfessionsgemischt durchzuführen. „Der jetzt ermöglichte konfessionell-kooperative Religionsunterricht möchte u.a. auch diese ‚Grauzonen‘ beseitigen, und der konfessionellen Zusammenarbeit im Unterricht einen rechtlich gesicherten und didaktisch reflektierten Rahmen geben.“ (fra)