Zwei Kandidaten treten an

Der Evangelische Kirchenkreis Gütersloh vor der Wahl des neuen Superintendenten

Foto: Kerstin Jacobsen

Kirchenkreis. Der Evangelische Kirchenkreis Gütersloh sucht einen neuen Superintendenten. Der bisherige Amtsinhaber Christian Heine-Göttelmann hat zum 1. Oktober das Amt des theologischen Vorstands der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und des Vorstands des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) übernommen.

 

Nach eingehenden Beratungen und persönlichen Gesprächen mit einer Bewerberin und drei Bewerbern hat der kreiskirchliche Nominierungsausschuss folgende Kandidaten nominiert: Ralf Fischer (Rheda-Wiedenbrück) und Frank Schneider (Bielefeld-Senne).

 

Beide Pfarrer sind im Evangelischen Kirchenkreis Gütersloh wohlbekannt. Ralf Fischer war hier von 1993 bis 2010 tätig: als Vikar und Pfarrer im Hilfsdienst in wechselnden Funktionen, danach als kreiskirchlicher Berufsschulpfarrer und zuletzt als Pfarrer der Evangelischen Versöhnungs-Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück. Seit 2010 hat Fischer eine Projektstelle am landeskirchlichen Pädagogischen Institut inne. Hier ist er für das Projekt „Mit Kindern neu anfangen“ sowie die Fortbildung kirchlicher Lehrkräfte an Schulen verantwortlich.

 

Frank Schneider stammt aus Bielefeld. 2002 wählte ihn die Evangelische Christus-Kirchengemeinde Senne I (heute: Emmaus-Kirchengemeinde Senne) zum Gemeindepfarrer. Als solcher ist er bis heute tätig und engagiert sich zudem in mehreren kreiskirchlichen Gremien. Seit 2010 ist Schneider Assessor des Evangelischen Kirchenkreises Gütersloh; seit Oktober nimmt er während der Vakanz stellvertretend die Amtsgeschäfte des Superintendenten wahr.

 

Die zwei Kandidaten stellen sich am Freitag, 22. November im Rahmen einer nicht öffentlichen Veranstaltung in der Gütersloher Apostelkirche den Mitgliedern der Kreissynode Gütersloh vor. Diese wählen den neuen Superintendenten am Samstag, 7. Dezember. Präses Annette Kurschus wird ihn 2014 in sein Amt einführen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.

 

 

 

Stichwort „Superintendent“

Der Superintendent ist der leitende Geistliche eines evangelischen Kirchenkreises. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff bedeutet wörtlich „Aufseher“. Sein Amt übt der Superintendent gemeinsam mit dem Kreisynodalvorstand aus. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem soll er Seelsorger der Seelsorger sein.

Gewählt wird der Superintendent von der Kreissynode (von griech. „Versammlung“), zu der neben Pfarrerinnen und Pfarrern Delegierte der Kirchengemeinden gehören. Die Amtszeit beträgt in der Regel acht Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.